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Möbel mit Chemiegeruch dürfen zurückgegeben werden

Donnerstag, 11. November 2010 16:47 Uhr

Wenn Schlafzimmermöbel auch nach einem Jahr noch nach Chemie riechen, dürfen sie zurückgegeben werden. Kunden dürfen in einem solchen Fall vom Kaufvertrag zurücktreten- unabhängig von der Frage, ob die Gerüche gesundheitsschädlich sind.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Aktenzeichen: 6 U 30/09). In dem Fall musste ein Möbelhaus die Einrichtung zurücknehmen und dem Käufer rund 6200 Euro zurückzahlen. Auch Monate nach dem Kauf verströmten die Möbel einen unangenehmen Chemikaliengeruch.

Nach einem Hinweis des Käufers konnte der Verkäufer keine Abhilfe schaffen - eine Raumluftanalyse ergab eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen. Die Richter entschieden, dass sich die Möbel für die «gewöhnliche Verwendung» - etwa zum Schlafen - nicht eigneten. Sie seien daher mangelhaft. Auch 13 Monate nach dem Kauf habe der Mann daher ein Rücktrittsrecht. Käufer könnten erwarten, dass Geruchsabsonderungen von Möbeln alsbald nach dem Aufstellen verschwinden.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )