BerlinOnline.de

Bundesgerichtshof
© dpa

Schuldenfreiheit muss nicht vom Vermieter bescheinigt werden

Donnerstag, 11. November 2010 16:41 Uhr

Ein Vermieter muss seinem Mieter keine Bescheinigung über dessen Schuldenfreiheit ausstellen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 30. September entschieden.

Eine solche «Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung» gehöre nicht zu den vertraglichen Pflichten des Vermieters, befand das Gericht. Damit wies der BGH die Klage eines Mieters aus Dresden ab, der eine solche Bestätigung angeblich für seinen neuen Vermieter benötigte. Sein Ex-Vermieter übergab ihm zwar Quittungen für die geleisteten Zahlungen - eine weitergehende Bescheinigung lehnte er aber ab.

Erhalt von Quittungen genügt

Laut BGH reicht es aus, wenn der Mieter die Quittungen erhält. «Mehr gibt eine solche Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung auch nicht her», sagte der Senatsvorsitzende Wolfgang Ball in der Verhandlung. Dem Gericht zufolge ist dem Vermieter dies auch nicht zumutbar, weil er damit womöglich seine Rechtsposition in einem nachfolgenden Prozess über später aufgetauchte Ansprüche gefährdet - etwa wegen Schäden an der Wohnung. Es sei «nicht fernliegend», dass eine solche Bescheinigung vor Gericht als Verzicht auf noch offene Ansprüche gewertet würde, so der BGH.

Mieter-Anwalt Axel Rinkler hatte in der Verhandlung darauf verwiesen, dass inzwischen ein einzelner Dresdner Großvermieter mit 42 000 Wohnungen von potenziellen Mietern eine solche Bestätigung verlange. In diesem Fall sei es für den Mieter mühselig, einen dicken Ordner mit Quittungen aus einem womöglich jahrzehntelangem Mietverhältnis vorzulegen. Als Kompromiss sollte der Vermieter eine «Gesamtquittung» ausstellen dürfen, hatte er gefordert.

Aktenzeichen: VIII ZR 238/08 vom 30. September 2009

Quelle: dpa

Mehr zum Thema

(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )