Donnerstag, 11. November 2010 16:37 Uhr
Auch einer sinnvollen Erneuerung der Fassade muss eine Eigentümergemeinschaft nicht zustimmen. Dies geht aus einem vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelten Streitfall hervor (Az.: I-3 Wx 54/07).
Dort wollte ein Mitglied einer Eigentümergemeinschaft die anderen Parteien zu einer besseren Wärmedämmung der Fassade bewegen . Die Kosten von etwa 8000 Euro wären dann geteilt worden. In der Wohnung des Eigentümers waren Feuchtigkeitsschäden aufgetreten.
Gerade das ließ allerdings die anderen Eigentümer ablehnen, wie die Landesbausparkassen in Berlin erläutern: Der Antragsteller hatte zuvor eigenmächtig Isolierglasfenster eingebaut. Diese trugen nach Einschätzung der Richter erst zum Entstehen der Schäden bei. Daher könne die Eigentümergemeinschaft nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
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