Donnerstag, 11. November 2010 16:22 Uhr
Der Vermieter darf Pflanzen und Dekoration des Mieters im Garten nicht einfach für Bauarbeiten entfernen. Will er den mitvermieteten Garten umgraben, muss er den Mieter rechtzeitig über den Beginn der Arbeiten in Kenntnis setzen.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek hervor, auf das der Mieterverein der Hansestadt hinweist (Az.: 716 C 267/07). Er muss dem Mieter andernfalls Schadenersatz für zerstörte oder abhandengekommene Pflanzen und Deko- Gegenstände zahlen. Eine Regelung «neu für alt» komme nicht infrage, denn Pflanzen nähmen an Größe und Wert zu.
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