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Nachmieter
Wenn eine vorzeitige Übergabe vereinbart ist, muss der Nachmieter bei Einzug auch zahlen. © dpa

Nachmieter muss bei früherem Einzug zahlen

Donnerstag, 11. November 2010 16:15 Uhr

Darf der Nachmieter schon früher in die Wohnung, muss er auch zahlen. Solange die Kündigungsfrist und damit der Vertrag des aktuellen Mieters noch läuft, hat dieser zwar den Mietzins zu übernehmen.

Das gelte allerdings nicht, wenn eine vorzeitige Übergabe an den Nachmieter vereinbart ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Neuruppin hervor, auf das die Miet- und Immobilienrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hinweisen. In dem Fall kündigte ein Mieter seine Wohnung fristgemäß zum Januar 2009.

Wohnung kann nicht mehr genutzt werden, sobald sie an Nachfolger übergeben ist

Schon im Oktober 2008 zog er aus. Der Vermieter sicherte ihm zu, er müsse nicht mehr zahlen, sobald ein Nachmieter einziehe. Zum 1. Dezember war das der Fall. Für Malerarbeiten wurde die Wohnung sogar schon im November übergeben. Dennoch verlangte der Vermieter die volle Novembermiete vom Vorgänger, schildern die Anwälte. Die Richter entschieden, dass der Mieter während der Kündigungsfrist die Wohnung nicht mehr nutzen könne, sobald sie an den Nachfolger übergeben ist. Daher müsse er auch nur bis zu diesem Termin zahlen.

Aktenzeichen: 42 C 273/08

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )