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Herbstlaub
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Laub im Garten: Bäume müssen nicht gefällt werden

Donnerstag, 11. November 2010 15:57 Uhr

Eine Kommune muss einen Baum auch dann nicht unbedingt fällen lassen, wenn Anwohner durch das Laub großen Mehraufwand im eigenen Garten haben.

Mehraufwand durch zwei alte, hohe Eichen

In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verlangte eine Frau von der Stadt eine Entschädigung von jährlich 3944 Euro. Zwei alte, hohe Eichen ragten auf ihr Grundstück. Die Frau machte geltend, sie habe wegen herabfallender Blätter, Eicheln und Äste einen erheblichen Mehraufwand bei der Pflege ihres Gartens.

Zumutbare Gartenarbeit

Das Landgericht gab der Klage statt. Das Oberlandesgericht allerdings bestellte einen Gutachter. Dieser ermittelte, dass durch die beiden Eichen verursachte Aufwand bei der Pflege des Gartens nur ein Achtel der gesamten Arbeit ausmache, teilt das Gericht mit - das sei zumutbar. Außerdem hätten die Bäume schon an ihrem Platz gestanden, als die Klägerin ihr Haus erwarb.

Aktenzeichen: 6 U 184/07

Quelle: dpa

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