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Schimmel: Keine Schuld durch falsche Möblierung

Dienstag, 7. Februar 2012 11:27 Uhr

Mietern kann wegen falscher Anordnung der Möbel in der Wohnung keine Schuld an einer Schimmelbildung zugeschrieben werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg hervor (Az.: 915 C 515/08).

Darauf macht der Mieterverein in der Hansestadt aufmerksam. In dem Fall hatte eine Vermieterin Schadensersatz von ihren Mietern gefordert, die in einer Altbauwohnung einen Kleiderschrank an eine Außenwand gestellt hatten. Damit seien sie Schuld an der Schimmelbildung gewesen.

Laut Mieterbund gab es jedoch weder eine mietvertragliche Vereinbarung noch einen allgemeinen Grundsatz, der diese Art der Möblierung verbietet. Somit könne den Mietern keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Die Schadensersatzforderung wies das Gericht ab.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )