Donnerstag, 11. November 2010 15:40 Uhr
In umkämpften Wohnungsmärkten würden Mieter ihre Wohnung nach der Kündigung häufig gern an Freunde weitergeben. Ein Vorschlagsrecht für die Nachfolge haben sie allerdings nicht.
«Wenn ich einen Mietvertrag unterschreibe, habe ich für die Dauer des Mieterverhältnisses lediglich ein Nutzrecht», erklärt der Rechtsanwalt Oliver Kujer aus Braunschweig. Mit der Kündigung endet aber jegliches Recht an der Wohnung.
Mieter können also Ratschläge abgeben - bindend sind diese für den Eigentümer aber nicht. «Der Eigentümer darf mit der Wohnung verfahren, wie er möchte», stellt Kujer klar, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat. Alles andere würde in das Eigentumsrecht des Vermieters eingreifen. Daher sieht der Gesetzgeber solche Empfehlungen von Mieterseite nicht vor.
Umgekehrt darf der Vermieter nicht vom Mieter fordern, dass dieser bei seinem Auszug etwa zwei oder drei Vorschläge für mögliche Nachfolgemieter macht. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen wären unwirksam, sagt Kujer. Möglich seien aber individuelle Zusatzvereinbarungen, die für das Empfehlen von Nachmietern eine Gegenleistung vorsehen: zum Beispiel einen Monat mietfrei oder eine Verkürzung der Kündigungsfrist.
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