Donnerstag, 11. November 2010 15:08 Uhr
Für eine Solaranlage auf dem Dach müssen Hauseigentümer als Kleinunternehmer keine Müllgebühr zahlen.
Darauf weist die Verbraucher Initiative in Berlin hin (Az.: 4 K 1029/08). Die Kläger installierten auf dem Dach ihres Wohnhauses eine Photovoltaikanlage und meldeten den Betrieb ordnungsgemäß im Gewerberegister an. Die Kreisverwaltung verlangte daraufhin eine Gewerbeabfallentsorgungsgebühr für Kleingewerbe.
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) entschied anders.
Nach Auffassung der Richter fällt beim Betrieb einer Solaranlage aber kein Abfall zur Entsorgung an, der die Müllgebühr rechtfertigen könnte.
Die Verwaltung und Säuberung der Anlage - also Bürotätigkeiten und das Reinigen von Vogelkot mit Wasser - verursache keinen Verpackungsmüll.
Und der Aufbau der Anlage sei nicht den Betreibern zuzurechnen, sondern dem Installationsunternehmen.
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