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Maklerprovision wird gestrichen, wenn Kaufpreis 25 Prozent über Angebot

Donnerstag, 11. November 2010 15:05 Uhr

Ein Grundstücksmakler verliert seine Provision, wenn der Kaufpreis 25 Prozent über dem ursprünglichen Angebot liegt. Darauf weist die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» hin.

Die Zeitschrift beruft sich dabei auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 8 U 1167/08). Nach Auffassung des Gerichts ist in diesem Fall rechtlich betrachtet nicht der Kaufvertrag zustande gekommen, für dessen Vermittlung der Makler sich ursprünglich angeboten hatte.

In dem Fall wurde die Zahlungsklage eines Maklers abgewiesen. Der Mann hatte einem Kunden die Vermittlung einer Eigentumswohnung zum Preis von 220 000 Euro angeboten. Tatsächlich kostete die Wohnung später 275 000 Euro. Der Kunde weigerte sich daraufhin, die Provision zu zahlen, und die Richter gaben ihm recht. Es fehle an der «wirtschaftlichen Gleichwertigkeit» zwischen dem Angebot des Maklers und dem späteren Kauf. In solchen Fällen erhalte der Makler seine Provision nur, wenn er ausdrücklich eine entsprechende Änderung des Maklervertrages mit seinem Kunden vereinbart hat.

Quelle: dpa

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