BerlinOnline.de

Wäschegeruch darf aus der Wohnung kommen

Donnerstag, 11. November 2010 14:59 Uhr

Aus einer Wohnung darf der Geruch von frischer Wäsche in den Flur gelangen. Ein Vermieter darf den Mieter also nicht dazu zwingen, seine Wäsche ausschließlich im davor vorgesehenen Keller zu trocknen.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hervor, auf das die Landesbausparkassen (LBS) in Berlin hinweisen (Aktenzeichen: 53 C 1736/08). In dem Fall wies eine Hausordnung die Hausbewohner an, im Keller zu waschen und die Wäsche dort auch an den Leinen zu trocknen. Die Mieterin ging irgendwann aber dazu über, ihre Wäsche in der Wohnung zu trocknen - das ist in Mietshäusern grundsätzlich erlaubt.

Die Vermieterin behauptete aber, das habe zu einem «unangenehmen Geruch im Treppenhaus» geführt - es rieche nach «feuchtschwangerer Luft». Die Richter verwarfen dieses Argument. Ob Wäschegerüche angenehmen seien oder nicht, sei Ermessenssache - eine «subjektive Bewertung». Und der Verweis auf die Hausordnung greife nicht, weil diese grundsätzlich nur das Verhalten von Mietern untereinander regeln soll. Vorschriften zum Trocknen der Wäsche seien dort also nichtig.

Quelle: dpa

Mehr zum Thema

(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )