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Nebenkosten: Vermieter muss rechtzeitig abrechnen

Donnerstag, 11. November 2010 14:48 Uhr

Nebenkosten-Abrechnungen des Vermieters dürfen nicht zu spät kommen.

Ein Vermieter, der Nebenkosten nicht innerhalb eines Jahres nach dem Auszug des Mieters abrechnet, bleibt auf den Kosten sitzen. Das entschied das Landgericht Darmstadt in einem Urteil.

Sowohl für Wohn- als auch Gewerberäume

Nach dem Richterspruch gilt dies sowohl für gemietete Wohnräume als auch gewerblich genutzte Räume (Az.: 6 S 182/08). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Vermieters ab.

Der Kläger hatte seinem ehemaligen Mieter erst mehr als ein Jahr nach dessen Auszug eine Abrechnung der Nebenkosten zukommen lassen. Der Mieter verweigerte daraufhin die Zahlung mit der Begründung, er habe nicht mehr mit einer Nachforderung gerechnet. Denn der Vermieter habe sich zu lange Zeit gelassen.

Das Landgericht schloss sich dieser Auffassung an. Der Mieter genieße Vertrauensschutz. Denn im Interesse der Rechtssicherheit dürfe von einem Vermieter erwartet werden, dass er die Abrechnung der Nebenkosten grundsätzlich zeitnah nach dem Ende des Mietverhältnisses vornehme. Eine Verspätung von mehr als einem Jahr sei nicht mehr hinnehmbar.

Quelle: dpa

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