Freitag, 12. November 2010 15:17 Uhr
Wer im Wohnzimmer das Pinkelgeräusch des Nachbarn deutlich hört, kann die Miete mindern.
Wenn Mieter das Pinkelgeräusch ihres Nachbarn im Wohnzimmer hören können, kann das ein Wohnungsmangel sein. Und ein solcher Mangel rechtfertigt eine Mietminderung von zehn Prozent.
Dies entschied jetzt das Landgericht Berlin in einem Fall, auf den der Deutsche Mieterbund in der Hauptstadt hinweist (Aktenzeichen.: 67 S 335/08). Die Mieter hatten mehr als zwei Jahre lang eine um zehn Prozent geminderte Miete gezahlt, weil sie in ihrem Wohnzimmer dem Nachbarn bei der stehenden Verrichtung des «kleinen Geschäfts» zuhören konnten.
Das bestätigte auch ein Sachverständiger. Es seien zwar nicht sämtliche Geräusche aus dem Sanitärbereich der anderen Wohnung laut hörbar, aber das Urinstrahlgeräusch eines «Stehpinklers» sei akustisch deutlich auffällig zu vernehmen gewesen.
Auch bei einem 30 Jahre alten Gebäude wie dem, das die Mieter bewohnen, könne erwartet werden, dass «solche doch sehr penetranten und unangenehmen Geräusche im Wohnbereich nicht auftreten», schildert der Mieterbund die Begründung des Gerichts.
Ursache war der spezifische Einbau des WCs. Solche Geräusche von nebenan im eigenen Bad zu hören, sei noch hinnehmbar. Im Wohnbereich sei das aber nicht der Fall. Eine zehnprozentige Minderung sei deshalb angemessen.
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