Donnerstag, 11. November 2010 14:29 Uhr
Kinderwagen dürfen generell im Hausflur abgestellt werden. Das hat das Amtsgericht Aachen in einem Fall bestätigt, auf den die Landesbausparkassen in Berlin hinweisen (Az.: 84 C 512/07).
In dem Mietshaus behinderte das Gefährt den Angaben zufolge weder den Zugang zu den Briefkästen, noch verstellte es an seinem «Parkplatz» einen Fluchtweg. Dennoch fühlten sich manche Hausbewohner gestört.
Sie vertraten die Ansicht, die Mutter könne den Kinderwagen ebenso jedes Mal in die Wohnung transportieren oder in der Garage abstellen. Beides verneinten die Richter: Es sei der Mutter insbesondere wegen einer Rückenerkrankung nicht zuzumuten, mit dem Wagen regelmäßig die Stufen zur Wohnung zu überwinden. Und eine Garage sei kein geeigneter Ort für den Kinderwagen.
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de
Mehr zum Thema