Donnerstag, 11. November 2010 14:41 Uhr
Mit Schilf- und Staudengewächsen im Garten des Nachbars müssen sich Grundstücksbesitzer abfinden, auch wenn davon eine vermeintliche Brandgefahr ausgeht.
Das hat das Landgericht Coburg entschieden. Ein Hausbesitzer hatte gegen seinen Nachbarn geklagt, weil er sich von dem an seinen Garten angrenzenden exotischen Elefantengras bedroht fühlte.
Bei seiner Klage berief er sich auf das Nachbarschaftsrecht, demzufolge der Mindestabstand von Büschen und Bäumen zum Grundstück des Nachbarn mindestens zwei Meter betragen muss. Außerdem gab der Kläger zu bedenken, dass bei längeren Dürreperioden eine große Brandgefahr von dem als Brennmaterial verwendeten Schilfgewächs ausgeht.
Die Berufungskammer des Landesgerichtes Coburg wies die Klage jedoch ab. «Micanthus x giganteus», wie das Elefantengras in der Fachsprache bezeichnet wird, sei weder Busch noch Baum, sondern ein Staudengewächs, argumentierten die Richter. Auch die besondere Brandgefahr könne nicht belegt werden. Der Kläger müsse nun «Elefantengras» über die Sache wachsen lassen, hieß es in einer Mitteilung des Landgerichts (Az: 32 S 23/09).
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