Donnerstag, 11. November 2010 14:15 Uhr
Ein Makler muss unabhängig von der Wohnungsverwaltung sein. Gibt es eine «wirtschaftliche Verflechtung» zwischen der Verwaltung und der Person, an die die Courtage gezahlt wurde, dürfen Mieter das Geld zurückfordern.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor, auf das der Mieterverein der Hansestadt hinweist (Az.: 320 S 89/08). Die Richter entschieden, dass die «Maklerin» keinen Anspruch auf Zahlung einer Courtage für die Vermittlung der Mietwohnung hatte. Sie sei nachweislich eine Mitarbeiterin der Verwaltungsfirma gewesen und habe daher keine Maklergebühr verlangen dürfen.
Wohnungssuchende sollen laut der Urteilsbegründung vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen geschützt werden. Die Nähe zur Hausverwaltung habe in diesem Fall den Eindruck erwecken können, dass der Mieter im Konfliktfall seine Interessen gegenüber Hausverwaltung und Eigentümer nicht hinreichend wahren kann.
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