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Eigenbedarfskündigung: Mieterschutz gilt nicht immer

Donnerstag, 11. November 2010 14:51 Uhr

Der besondere Schutz für Mieter, deren Räume in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, greift nicht immer.

Der BGH hat einigen Eigentümergemeinschaften die Kündigung ihrer Mieter erleichtert. Kauft eine Gesellschaft eine Immobilie, um die Räume in Eigentumswohnungen für die Gesellschafter umzuwandeln, dann darf sie den Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen.

Eigennutz durch Gesellschafter

Der besondere Mieterschutz, der «nach» einer Begründung von Wohnungseigentum gilt, greift nach einem Urteil vom Donnerstag (Az: VIII ZR 231/08 vom 16. Juli 2009) in diesen Fällen nicht, weil die Umwandlung der Wohnungen noch bevorsteht.

Damit gab das Karlsruher Gericht einer Gesellschaft recht, die - mit dem erklärten Zweck der Eigennutzung durch die acht Gesellschafter - ein Anwesen in München gekauft hatte.

Noch bevor es zur von vornherein geplanten Umwandlung der Miet- in Eigentumswohnungen kam, kündigte die Gesellschaft einer Mieterin. Diese wollte die Wohnung allerdings nicht räumen und berief sich auf eine Vorschrift, nach der Mietern, deren Räume in Eigentumswohnungen umgewandelt worden sind, drei Jahre lang - bei Wohnungsknappheit sogar zehn Jahre - nicht gekündigt werden darf. Das Landgericht München I hatte der Mieterin recht gegeben.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )