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Gewerbliche Nutzung der Wohnung nur in Ausnahmefällen

Freitag, 12. November 2010 15:54 Uhr

Mieter dürfen ihre Privatwohnung nicht einfach für berufliche Zwecke nutzen, urteilt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )