Donnerstag, 11. November 2010 13:51 Uhr
Ein Vermieter darf am Ende der Mietzeit eine Kaution zunächst einbehalten. Das gilt laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe auch dann, wenn es strittig ist, ob er gegen den Ex-Mieter finanzielle Forderungen hat.
Erforderlich sei allein, dass der Vermieter eine nachvollziehbare Aufstellung oder Abrechnung seiner möglichen Forderungen vorlegt, berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht». Dem Mieter bleibe nur nach Klärung des Streits ein Rückforderungsrecht (Az.: 8 W 34/08).
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