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Schlüssel zur Mietwohnung
Den Schlüssel zur ihrer Wohnung müssen Mieter nicht dem Vermieter geben, wenn sie verreisen. © dpa

Schlüsselverwahrung muss nicht durch den Vermieter erfolgen

Donnerstag, 11. November 2010 13:44 Uhr

Der Vermieter hat auch während einer Urlaubsabwesenheit des Mieters kein Anrecht auf dessen Wohnungsschlüssel. Es reicht aus, wenn er bei Nachbarn oder Bekannten hinterlegt ist, erläutert der Mieterverein Hamburg.

Sinnvoll sei allerdings, eine Notfall-Adresse oder die Handynummer zu hinterlassen. Wer die Wohnung für einige Zeit unbeaufsichtigt lässt, sollte auch die Erledigung seiner formalen Pflichten sicherstellen: Während der Ferien müssen Miete und Nebenkosten, Strom- und Gasrechnung bezahlt werden. Auch eine eventuelle Treppenhausreinigung oder das Rasenmähen müssen erledigt werden, wenn das im Vertrag so vorgesehen ist, mahnt der Mieterverein. Zur Sicherheit sollten vor dem Verlassen der Wohnung die Wasseranschlüsse ordentlich abgedreht sein, und die Stecker von Elektrogeräten sollten gezogen sein.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )