Donnerstag, 11. November 2010 13:44 Uhr
Der Vermieter hat auch während einer Urlaubsabwesenheit des Mieters kein Anrecht auf dessen Wohnungsschlüssel. Es reicht aus, wenn er bei Nachbarn oder Bekannten hinterlegt ist, erläutert der Mieterverein Hamburg.
Sinnvoll sei allerdings, eine Notfall-Adresse oder die Handynummer zu hinterlassen. Wer die Wohnung für einige Zeit unbeaufsichtigt lässt, sollte auch die Erledigung seiner formalen Pflichten sicherstellen: Während der Ferien müssen Miete und Nebenkosten, Strom- und Gasrechnung bezahlt werden. Auch eine eventuelle Treppenhausreinigung oder das Rasenmähen müssen erledigt werden, wenn das im Vertrag so vorgesehen ist, mahnt der Mieterverein. Zur Sicherheit sollten vor dem Verlassen der Wohnung die Wasseranschlüsse ordentlich abgedreht sein, und die Stecker von Elektrogeräten sollten gezogen sein.
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