Donnerstag, 11. November 2010 13:34 Uhr
Ist ein Mietvertrag im Namen beider Eheleute als Vermieter abgeschlossen, müssen auch beide eine Kündigung aussprechen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Gießen hervor, auf das der Deutsche Mieterbund in Berlin hinweist (Az.: 1 S 130/07).
Denn ein Mietverhältnis könne nur von allen Vermietern gemeinsam gekündigt werden - und das müsse sich auch aus dem Schreiben ergeben. In dem Fall unterlag die Vermieterseite, weil der Mann nicht ausdrücklich im Namen seiner Ehefrau mit gekündigt hatte.
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