Donnerstag, 11. November 2010 13:24 Uhr
Liegt die Unterkante der Fenster auf 1,94 Metern Höhe, gilt eine Wohnung als Hochparterre-Wohnung. Sie ist in diesem Fall also keine Erdgeschoss-Wohnung mehr.
Das entschied das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg in einem Fall, auf den die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift «Finanztest» hinweist (Az.: 18 C 230/08).
Der Unterschied ist für Mieterhöhungen bedeutsam, heißt es: Denn Vermieter dürfen die Miete für Erdgeschoss-Wohnungen nicht so stark erhöhen wie für darüber liegende Wohnungen.
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