Freitag, 12. November 2010 15:16 Uhr
Türsteher vor dem Nachbareingang sind nicht unbedingt ein Grund für eine Mietminderung.
Auf eine solche Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock weisen die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hin.
In dem Fall (Aktenzeichen: 3 U 138/08) hatte der Betreiber eines Internetcafés die Miete gemindert. Er machte geltend, die dunkel gekleideten Türsteher vor der benachbarten Diskothek schüchterten seine Kunden ein.
Gäste konnten das Café über den gleichen Flur erreichen wie Besucher die benachbarte Diskothek. Der Vermieter klagte gegen die Mietminderung. Die Richter gaben ihm Recht: Die Besucher könnten das Internetcafé auch über einen Eingang an der Straße erreichen, an dem keine Kontrolleure stehen.
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de
Mehr zum Thema