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Renovierung bei Auszug: Kosten zurück bei unwirksamer Klausel

Donnerstag, 27. Januar 2011 12:59 Uhr

Mehr als eine Million Mieter können nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes von ihren früheren Vermietern Renovierungskosten zurückfordern.

Wer nach seinem Auszug aus einer Wohnung renoviert hat, obwohl die entsprechende Klausel in seinem Mietvertrag unwirksam war, kann sich das Geld für Material und Arbeitsleistung zurückholen.

Das erklärt der Präsident des Bundes, Franz-Georg Rips, anlässlich des 63. Deutschen Mietertages in Leipzig. Mehrere tausend Euro könnten für eine Renovierung in Eigenregie zusammenkommen.

Der Bundesgerichtshof hatte unlängst sogenannte Endrenovierungsklauseln, nach denen beim Auszug auf jeden Fall und unabhängig von der Mietdauer fachmännisch gemalert werden muss, für unwirksam erklärt.

Mieter sollten nun genau prüfen, ob sie zur Renovierung verpflichtet waren. «Wer in Unkenntnis der Rechtslage renoviert, kann vom Vermieter noch nach Jahren die Kosten erstattet verlangen», teilte der Mieterbund mit.

Allerdings beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Das heißt, wer vor 2006 umgezogen ist und renoviert hat, hat jetzt keine Chance mehr.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )