Donnerstag, 11. November 2010 14:49 Uhr
Bei tätlichen Übergriffen oder Beschimpfungen kann einem Mieter fristlos gekündigt werden.
Schläge und Pöbelei durch einen Mieter sind Gründe für eine fristlose Kündigung.
Eine vorherige Abmahnung des Mieters ist nicht erforderlich. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Brühl hervor, auf das der Mieterverein zu Hamburg hinweist.
In dem Fall (Aktenzeichen: 22 C 433/07) hatte der Ehemann einer Mieterin einen anderen Hausbewohner getreten und mit einer Zange gegen den Kopf geschlagen.
Schon verbale Ausfälle können für eine unangemeldete Kündigung ausreichen: In einem Fall vor dem Amtsgericht Coburg belegte ein Mieter die Nachbarn und ihre Kinder wiederholt mit Kraftausdrücken (Aktenzeichen: 11 C 1036/08).
Das Gericht entschied, «Schlampe» und «Dreckskinder» rechtfertigten die fristlose Kündigung.
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