Montag, 21. Januar 2013 10:57 Uhr
Wenn im Winter die Heizung nicht richtig funktioniert, muss der Mieter aktiv werden.
Die Heizung in einer Mietwohnung muss in der kalten Jahreszeit einwandfrei funktionieren. Ist das nicht der Fall und in der Wohnung werden nur niedrige Temperaturen erreicht, muss der Mieter sich das nicht gefallen lassen. Zuerst sollte der Vermieter informiert werden.
Grundsätzlich sollten Mieter die Raumluft in ihren Wohnungen auf mindestens 20 Grad Celsius erwärmen können, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Zwischen 24.00 und 6.00 Uhr müssen mindestens 16 Grad Celsius möglich sein.
Können diese Temperaturen auch bei voller Heizleistung nicht erreicht werden, kann der Mieter die Miete mindern. Allerdings muss er den Vermieter vorher hierüber in Kenntnis setzen. Auch wenn die Heizung ganz oder in einzelnen Räumen nicht funktionieren sollte, muss der Mieter seinen Vermieter unverzüglich informieren.
Für die Reparatur der Heizung ist zunächst allein der Vermieter verantwortlich. Nur wenn dieser die Reparatur nicht veranlasst oder aufgrund eines Kälteeinbruchs eine umgehende Reparatur erforderlich sein sollte, kann der Mieter selbst aktiv werden. Die hierbei anfallenden Kosten muss ihm der Vermieter dann erstatten.
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