Dienstag, 8. Januar 2013 11:23 Uhr
Wer seine Mietwohnung selbst saniert, sollte sich die Belege und Nachweise über den Aufwand gut aufheben. Im schlimmsten Fall droht eine Mieterhöhung.
Mieter müssen es nachweisen können, wenn sie ihre Wohnung auf eigene Kosten modernisiert haben. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, wohnwerterhöhende Merkmale wie etwa ein modernes Bad als Grundlage für eine Mieterhöhung zu nehmen. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az.: 19 C 381/11), wie die Zeitschrift «Das Grundeigentum» (Heft 24/2012) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.
In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter die Miete für eine Wohnung angehoben. Als Begründung führte er unter anderem das moderne Bad an. Die Mieter wollten den Mieterhöhung nicht nachkommen. Der Grund: Das Badezimmer hätten sie selbst gefliest und auch die Badewanne auf eigene Kosten eingebaut. Das Gericht lies diese Argumente aber nicht gelten. Denn den Beweis für ihre Behauptung blieben die Mieter schuldig.
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