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Wenn sich ein Rohrbruch ankündigt
Wenn sich ein Rohrbruch ankündigt: Meldet der Mieter das Problem nicht rechtzeitig seinem Vermieter, kann er später für den Schaden haftbar gemacht werden. Foto: Alex Ehlers © dpa

Mängel: Alles muss gemeldet werden

Dienstag, 8. Januar 2013 10:27 Uhr

Auch kleinere Mängel in der Wohnung wie etwa ein tropfendes Heizungsrohr müssen dem Vermieter gemeldet werden. Sollte dies nicht geschehen, drohen dem Mieter weitreichende Konsequenzen.

Mieter müssen ihrem Vermieter alle Mängel melden, die während der Mietzeit auftreten. Wenn der Mieter dieser Anzeigepflicht nicht nachkommt, kann er unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet werden.

Mieter muss auch kleine Mängel melden

So kann beispielsweise ein leckendes Wasserrohr Vorbote eines Rohrbruchs sein. Sollte der Mieter die Leckage dem Vermieter nicht melden, kann er für die Schäden eines später eventuell eintretenden Rohrbruchs vom Vermieter in Haftung genommen werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Bei akuten Notfällen muss der Mieter sogar im Rahmen seiner Möglichkeiten erste Sicherungsmaßnahmen treffen, damit der Schaden sich nicht vergrößert.

Mietminderung nur nach Anzeige des Schadens

Auch eine Mietminderung darf der Mieter nur in Anspruch nehmen, wenn er den Mangel dem Vermieter rechtzeitig anzeigt. Denn nur dann kann dieser für Abhilfe sorgen. Sollte der Mangel auch für den Vermieter offensichtlich sein, entfällt die Anzeigepflicht des Mieters.

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )