Mittwoch, 12. Dezember 2012 09:51 Uhr
Wer in einer Mietwohnung Fliesen durchbohrt, muss unter Umständen Schadenersatz zahlen. Wo man im Badezimmer ohne Probleme bohren darf.
Handtuchhalter oder Duschvorhangstange dürfen im Badezimmer nicht fehlen. Beim Anbringen sollten Mieter aber aufpassen: Durchbohren sie dafür die Fliesen und nicht nur die Fuge, müssen sie dem Vermieter Schadenersatz zahlen. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Az.: 4 C 64/12), wie die Zeitschrift «Das Grundeigentum» vom Eigentümerverband Haus & Grund Berlin berichtet (Heft 23/2012).
In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin unter anderem die Fliesen im Badezimmer angebohrt, um die notwendigen Einrichtungsgegenstände anzubringen. Die Vermieterin wollte diese und andere Schäden mit der Kaution verrechnen. Dagegen wehrte sich die Mieterin und zog vor Gericht.
Das Urteil: Für die durchbohrten Fliesen musste die Mieterin Schadenersatz zahlen. Denn sie hätte zum Anbringen von Wandspiegeln und Handtuchhaltern auch die Fugen anbohren können, befanden die Richter. Diese Löcher hätten hinterher wieder verschlossen werden können.
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