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Schimmel in Wohnung
Jedes Mal, wenn Schimmel auftritt, muss das dem Vermieter gemeldet werden. Foto: Felix Heyder © dpa

Schimmel muss auch bei Wiederauftreten gemeldet werden

Donnerstag, 8. November 2012 17:38 Uhr

Schimmel in der Wohnung muss der Vermieter entfernen lassen. Aber es könnte zu Schwierigkeiten kommen, wenn der Schaden nicht angezeigt wird.

Mieter müssen Mängel in der Wohnung immer ihrem Vermieter anzeigen. Das gilt auch, wenn derselbe Mangel immer wieder auftritt. Tun sie das nicht, haben sie kein Recht auf Schadenersatz, berichtet der Mieterverein München unter Berufung auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 431 C 20886/11).

Mehrfacher Schimmelbefall

In dem verhandelten Fall war in der Wohnung eines Ehepaares innerhalb kurzer Zeit zweimal Schimmel in allen Zimmern aufgetreten. In beiden Fällen hatten die Mieter den Mangel angezeigt und der Vermieter den Schimmel beseitigen lassen. Nach dem zweiten Mal kündigten die Mieter an, die Wohnung zu kündigen, sollte der Mangel erneut auftreten. Nachdem sich wenige Monate später wieder Schimmel an den Wänden bildete, zogen die Mieter aus. Von ihrem Vermieter verlangte das Ehepaar Schadenersatz.

Alle Schimmel-Schäden müssen angezeigt werden

Ohne Erfolg: Anspruch auf Schadenersatz hätten die Mieter nicht, entschied das Gericht. Denn sie hätten den Mangel ihrem Vermieter nicht angezeigt. Eine solche erneute Anzeigepflicht treffe die Mieter auch dann, wenn eine Mängelbeseitigung vorgenommen wurde, die nicht dauerhaft erfolgreich gewesen sei. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der Vermieter objektiv der Meinung sein durfte, er habe alles Erforderliche zur Mangelbeseitigung getan.

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )