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Schönheitsreparaturen korrekt durchführen
Bei Auszug müssen Wände und Türen adäquat gestrichen werden, sonst droht Schadenersatz. © dpa

Schönheitsreparaturen: Fehler können für Mieter teuer werden

Dienstag, 6. November 2012 20:12 Uhr

Bei Auszug müssen Wände und Türen adäquat gestrichen werden, sonst droht Schadenersatz.

Für Mieter können Fehler bei Schönheitsreparaturen teuer werden. Denn wer die Wohnung unsachgemäß renoviert, muss dem Vermieter unter Umständen Schadenersatz zahlen, entschied das Amtsgericht Wetzlar. Das berichtet die Zeitschrift «Das Grundeigentum» des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Berlin.

Wände mit üblicher Wandfarbe streichen

In dem Fall hatte ein Mieter vor seinem Auszug die Wände mit Lackfarbe statt mit üblicher Wandfarbe gestrichen. Auch Fußbodenleisten, Türrahmen, Steckdosen und Lichtschalter hatten Farbe abbekommen. Der Nachmieter musste die Tapeten entfernen und bekam dafür vom Vermieter 300 Euro. Diesen Betrag behielt der Vermieter von der Kaution des Vormieters ein, der das allerdings nicht akzeptieren wollte und vor Gericht zog.

Für Mängel beim Auszug haftet der Mieter

Ohne Erfolg: Die Richter gaben dem Vermieter Recht. Denn die Wohnung wies deutliche Mängel auf. Da der Mieter diese zu verantworten habe, müsse er Schadenersatz leisten. Mehr als 300 Euro sprachen die Richter dem Vermieter in diesem Fall allerdings nicht zu. Denn er habe es versäumt, glaubhaft nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

Aktenzeichen: 38 C 264/12 (38)

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )