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Heizung optimal einstellen
Noch ein dicker Pullover oder etwas an der Heizung drehen? © dpa

Heizung: Auf welche Wohntemperatur haben Mieter Anspruch?

Freitag, 5. Oktober 2012 15:09 Uhr

Wenn es draußen kalt wird, will man es wenigstens in den eigenen vier Wänden kuschelig warm haben. Mieter haben sogar das Recht auf eine bestimmte Temperatur.

Mieter müssen im Herbst und Winter die Möglichkeit haben, ihre Wohnung auf 20 bis 22 Grad aufzuheizen. Ist dies nicht möglich, sei das ein Mangel, erklärt der Mieterverein München. Der Mieter könne in diesem Fall seine Miete kürzen. Fällt die Heizung im Winter ganz aus, könnten Mieter fristlos kündigen.

Nachts darf es kühler sein

Allerdings reicht es nach Angaben des Mietervereins aus, wenn die Räume von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr entsprechend warm werden. In der Nacht dürfe der Vermieter die Heizung zurückfahren, um Energie zu sparen. Dann gelte eine Temperatur von 18 Grad in den Wohnungen als angemessen. Die Heizperiode beginnt üblicherweise am 1. Oktober. In vielen Fällen sei dieser Zeitpunkt im Mietvertrag festgehalten.

Wie warm muss das Warmwasser sein?

Beim Warmwasser in Bad und Küche werde eine Temperatur von 45 Grad als üblich angesehen. Hier dürfe es nicht zu lange dauern, bis das warme Wasser kommt - spätestens nach 10 Sekunden sollte das Wasser aus der Dusche warm sein.

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )