Freitag, 7. September 2012 11:29 Uhr
Die Hausordnung gilt nicht für alle Mieter- Unterschiede sind möglich und im jeweiligen Mietvertrag festgehalten. Doch es gibt Grenzen.
Es kann durchaus vorkommen, dass ein Mieter bei der Nachtruhe oder den Putzpflichten strengere Regeln erfüllen muss als andere. «Die Hausordnung ist Bestandteil des einzelnen Mietvertrages», erklärt Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund. Meist achteten Vermieter aber darauf, dass alle Mieter sich an ähnliche Regeln halten müssen.
Grundsätzlich hätten Mieter kein Recht darauf, gleich behandelt zu werden. «Das ist so ähnlich wie bei der Höhe der Miete», erklärt Wüstefeld. «Auch da kommt es ja durchaus vor, dass mein Nachbar 100 Euro weniger im Monat zahlt.» Generell gilt: Mit seiner Unterschrift akzeptiere der Mieter die Regelungen des Mietvertrages. Dazu gehöre neben der Miethöhe auch die Hausordnung.
Unangemessen benachteiligen dürfe der Vermieter einzelne Mietparteien allerdings nicht, erklärt der Mietrechtsexperte. Beginnt die vorgeschriebene Nachtruhe bei einem Mieter eine Stunde früher als bei anderen, sei das noch zulässig. «Wenn ein Mieter schon ab 18.00 Uhr ruhig sein muss, der andere aber erst ab 22.00 Uhr, ist das sicher nicht zulässig.»
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