Montag, 20. August 2012 12:18 Uhr
Wer nach einer Trennung aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, hängt nicht davon ab, wer die meisten Kosten für sie getragen hat.
Bei einer Trennung müssen Ehepaare auch ihrem Vermieter Bescheid geben. Denn dieser müsse darüber informiert werden, wer in der ehemals gemeinsamen Wohnung bleibe, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Sobald der Vermieter die Mitteilung erhalte, trete der verbleibende Partner anstelle des anderen in den Mietvertrag ein. Waren beide Partner Mieter der Wohnung, setze der verbleibende Partner das Mietverhältnis fort.
Wenn sich die Ehepartner nicht einigen können, müsse ein Gericht entscheiden. Dabei dürfe in der Regel derjenige Ehepartner in der Wohnung bleiben, der in stärkerem Maße auf die Wohnung angewiesen ist. Berücksichtigt würden sowohl die Lebensverhältnisse des Paares als auch die der im Haushalt lebenden Kinder. Die gleichen Regelungen gelten auch bei der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Der Vermieter habe bei all diesen Entscheidungen kein Mitspracherecht. Er könne das Mietverhältnis jedoch innerhalb eines Monats mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der künftige Mieter beispielsweise zahlungsunfähig ist.
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