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Mieterhöhungen
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Mieterhöhung während der Mietzeit: Die Regeln

Montag, 13. August 2012 10:56 Uhr

Bei Mieterhöhungen gibt es für Vermieter klare Vorgaben. Ob, wann und in welchem Umfang die Miete während der Mietzeit erhöht werden kann.

Die Rahmenbedingungen für Mieterhöhungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dem BGB zufolge darf der Vermieter bei einer Mieterhöhung nur die ortsübliche Vergleichsmiete fordern, so der Deutsche Mieterbund (DMB). Das ist die Durchschnittsmiete, wie sie am Wohnort für vergleichbare Wohnungen gezahlt wird.

Mietspiegel beachten

In einem schriftlichen Mieterhöhungsverlangen muss der Vermieter darlegen, was er für ortsüblich hält. Dabei kann er sich auf ein Sachverständigengutachten oder auf mindestens drei Vergleichswohnungen stützen, in denen bereits eine so hohe Miete gezahlt wird, wie er jetzt mit seiner Mieterhöhung fordert.

In den meisten Fällen beruft sich der Vermieter aber auf einen Mietspiegel. Das sind Preisübersichten, die von Städten oder gemeinsam von Mietervereinen und Eigentümervereinen erstellt werden. Hier kann abhängig von Alter, Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung der durchschnittliche Quadratmeterpreis für vergleichbare Wohnungen abgelesen werden.

Mieterhöhung: Wie der Vermieter vorgehen darf

-Zwischen dem Einzug und einer ersten Mieterhöhung beziehungsweise zwischen den einzelnen Mieterhöhungen müssen immer mindestens zwölf Monate liegen.

-Zahlt der Mieter noch eine relativ niedrige Miete, darf sie nicht auf einen Schlag auf das Vergleichsmietenniveau angehoben werden.

-Es gilt eine Kappungsgrenze, innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen.

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )