Montag, 6. August 2012 12:04 Uhr
Bei der Staffelmiete werden Mieterhöhungen schon im Voraus festgelegt- weitere Aufschläge sind dann aber ausgeschlossen.
Mieter und Vermieter können eine sogenannte Staffelmiete vereinbaren. Damit werden für einen bestimmten Zeitraum Mieterhöhungen im Voraus vereinbart, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.
-Die Vereinbarung über eine Staffelmiete ist zeitlich nicht beschränkt.
-Im Mietvertrag muss entweder der Erhöhungsbetrag oder der Gesamtbetrag der erhöhten Miete angegeben sein.
-Die Miethöhe darf nach jeder Erhöhung mindestens ein Jahr lang nicht verändert werden.
-Wichtig für einen Mieter: Bei einer Staffelmiete sind weitere Mieterhöhungen, beispielsweise im Zuge von Modernisierungen, ausgeschlossen.
-Und interessant für Vermieter: Das Kündigungsrecht des Mieters kann in diesem Modell für bis zu vier Jahre ausgeschlossen werden, so Haus & Grund.
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Mieterhöhung: Was geht, was nicht