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Terrasse muss an Wohnung anschließen
Der Mieter zahlt für das, was sich hinter der Wohnungstür verbirgt. Muss er zum Betreten der Terrasse das Haus verlassen, ist keine Miete fällig. © dpa

Terrasse zählt nicht immer zur Wohnfläche

Freitag, 7. September 2012 11:31 Uhr

Mieter müssen nur dann für eine Terrasse zahlen, wenn diese zur Wohnfläche gehört- und dafür muss sie eine Bedingung erfüllen.

Eine Terrasse oder vergleichbare Sitzfläche darf nur in die Berechnung der Wohnfläche einbezogen werden, wenn sie direkt an das Gebäude anschließt. Müssen Mieter das Haus verlassen, um eine Sitzecke zu erreichen, brauchen sie dafür auch keine Miete zahlen, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.

Terrasse muss direkt an die Wohnfläche anschließen

Normalerweise würden Terrasse, Balkon oder Loggia zur Wohnfläche gezählt, genauso wie «alles, was sich hinter der Wohnungstür verbirgt». Im Falle einer 20 Meter von der Wohnung entfernt liegenden Sitzecke habe aber der Bundesgerichtshof im Jahr 2009 entschieden, dass diese nicht in die Berechnung der Miete einbezogen werden dürfe.

Aktenzeichen: VIII ZR 218/08

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )