Montag, 16. Juli 2012 11:04 Uhr
Immer wieder streiten Mieter mit Vermietern über die Frage, ob ein Yorkshire Terrier als Kleintier gilt oder nicht. Gerichte urteilen darüber ganz unterschiedlich.
Kleintiere wie Vögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster oder Zwergkaninchen dürfen in der Wohnung gehalten werden. Für andere Tiere, insbesondere Hunde, brauchen Mieter die Zustimmung des Vermieters, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Das gilt auch für kleine Hunde. Allerdings kommt es auf den Einzelfall an.
So sind Yorkshire Terrier nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Spandau keine Kleintiere (Aktenzeichen: 13 C 574/10). Daher muss der Vermieter die Haltung dieser Tiere in der Mietwohnung nicht erlauben.
Andere Gerichte hätten die Haltung von Yorkshire Terriern durchaus erlaubt, wie etwa das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: A 24 S 90/93). Das Tier habe winzige Ausmaße, Belästigungen seien nicht zu befürchten, Hunde dieser Rasse bellten nicht laut, allenfalls sei ein heiseres Krächzen zu vernehmen, so die Richter.
Und auch das Landgericht Kassel spricht sich für den Yorkshire Terrier aus, zumal der von der Größe eher mit einem Meerschweinchen vergleichbar sei (Aktenzeichen: 1 S 503/96).
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