Montag, 9. Juli 2012 14:09 Uhr
Vermieter sind meist neugierig und wollen den zukünftigen Mietern genau auf den Zahn fühlen. Welche Fragen zulässig sind, welche nicht.
Vor dem Abschluss eines Mietvertrages möchte der Vermieter möglichst genau wissen, wer in seine Wohnung zieht. Dabei muss der Mieter nicht alle Fragen beantworten. Das erläutert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Zulässige Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten, auf unzulässige Fragen muss er nicht antworten.
Üblich und zulässig sind Fragen zur Person und zur Zahlungsfähigkeit:
- der vollständige Name
- das Geburtsdatum
- die aktuelle Anschrift
- wie viele Personen in die Wohnung einziehen werden
- Welchen Beruf übt der künftige Mieter aus
- wer ist sein Arbeitgeber
- wie hoch ist sein Einkommen
Unzulässig sind Fragen_
- nach politischen Sympathien
- nach der religiösen Zugehörigkeit
- ob ein Kinderwunsch besteht
- nach der Mitgliedschaft in einem Mieterverein
- ob der Mietinteressent vorbestraft ist.
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