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Urlaubszeit
Damit es nach dem Urlaub keine bösen Überraschungen gibt, sollten Mieter ihrem Vermieter mitteilen, welcher Bekannte den Ersatzschlüssel hat. © dpa

Urlaub: Vermieter über Dauer und Ersatzschlüssel informieren

Freitag, 6. Juli 2012 13:35 Uhr

Wenn Mieter in den Urlaub fahren, sollten sie ihrem Vermieter mitteilen, wer den Ersatzschlüssel hat. Sonst wird es im Ernstfall schnell teuer.

Dem Mieter obliegt die Pflicht, dem Vermieter etwaige Schäden in der Wohnung unverzüglich mitzuteilen. Erst diese Mitteilung versetzt den Vermieter in die Lage, Schäden eingrenzen und Gefahren für andere Bewohner verhindern zu können. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Freunde sollten sich in der Wohnung umsehen

Die Mitteilungspflicht gelte auch im Urlaub, erklärt der Verband. Daher sollten Freunde oder Nachbarn, die in der Abwesenheit den Briefkasten leeren und die Blumen gießen, auch gebeten werden, sich kurz in der Wohnung umzusehen, ob alles in Ordnung sei. Bei längerer Abwesenheit sollte die Wohnung auch gelüftet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Vermieter mitteilen, wer einen Ersatzschlüssel hat

Zwar ist kein Mieter verpflichtet, seinem Vermieter mitzuteilen, wann er im Urlaub ist oder wer einen Ersatzschlüssel zur Wohnung hat. Jedoch kann eine solche Mitteilung dem Mieter im Schadensfall Ärger und Geld sparen: Sollte während der Abwesenheit beispielsweise ein Wasserrohrbruch in der Wohnung auftreten, muss der Vermieter die Wohnungstür aufbrechen lassen, wenn er niemanden erreichen kann, der diese öffnet. Für die anfallenden Kosten muss der Mieter aufkommen.

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )