Mittwoch, 25. April 2012 15:56 Uhr
Ruß und Gestank versus lecker Grillen mit Spaß: Dürfen Mieter auch auf dem Balkon grillen? Und wie viel müssen Nachbarn davon hinnehmen?
Nicht nur im Garten, auch auf dem Balkon darf im Frühling und Sommer ab und zu gegrillt werden. Grillen auf dem Balkon sei bei warmen Temperaturen durchaus üblich, teilt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW) in München unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts München I mit (Aktenzeichen: 15 S 22735/03) .
Solange der Grill nicht zu oft angeworfen wird, müssten andere Mieter dies dulden. Wichtig sei aber, dass auf die Nachbarn Rücksicht genommen wird- Belästigungen durch Rauch oder Ruß müssen die nicht klaglos hinnehmen.
In solchen Fällen kann es durchaus größeren Ärger geben: Grillt und frittiert ein Mieter trotz vorheriger Abmahnung seines Vermieters regelmäßig weiter, ist eine fristlose Kündigung rechtens, befand das Landgericht Essen (Aktenzeichen: 10 S 438/01).
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de