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Balkongestaltung
Datsche auf einem Berliner Balkon:. Mieter dürfen Balkon-Blumem frei wählen. © dpa

Balkonblumen, Schirme, Markisen: Was ist Mietern erlaubt?

Dienstag, 10. April 2012 12:47 Uhr

Jeder Mieter darf seinen Balkon nach eigenem Geschmack gestalten- aber es gibt Grenzen.

Grundsätzlich darf jeder seinen Balkon so gestalten wie er will, erklärt der Mieterverein München. Der Gesamteindruck des Hauses dürfe durch die Gestaltung des Balkons allerdings nicht gestört werden.

Blumenkästen erlaubt, aber nur gut befestigt

Zulässig sei es, Blumenkästen anzubringen. Allerdings müssten diese gut befestigt sein, so dass keine Gefahr von ihnen ausgeht.

Vorsicht beim Blumen gießen

Beim Gießen müssten Mieter vorsichtig sein. Denn dass Wasser dürfe nicht ständig an der Fassade herunter laufen. Auch die Nachbarn in der darunter liegenden Wohnung dürften durch das Wasser nicht belästigt werden.

Sichtschutz ja, Markise vielleicht

Ein Sichtschutz bis zur Höhe der Balkonbrüstung sei ebenfalls zulässig, sofern er mit der Gestaltung der Außenfassade vereinbar ist. Wenn es allerdings um die Installation einer Markise geht, müsse der Vermieter gefragt werden. Denn hier würde in die Substanz des Hauses eingegriffen. Auf jeden Fall genehmigungsfrei sei der Sonnenschirm.

blumenkästen für Balkon und Terrasse dpa

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Quelle: dpa
(Bilder: dpa; Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )