Montag, 26. März 2012 15:34 Uhr
Satellitenfernsehen ist eine Alternative zum Kabelfernsehen. Mieter haben aber nicht immer die freie Wahl, über welchen Weg sie ihr Fernsehprogramm empfangen.
Mieter haben nicht automatisch Anspruch auf Satellitenfernsehen. Das gilt insbesondere dann, wenn sie einen Breitbandkabelanschluss in ihrer Wohnung verlegen können. Denn in diesem Fall ist der Vermieter nicht verpflichtet, ihnen die Montage einer Parabolantenne zu erlauben, entschied das Amtsgericht Münster, wie die Zeitschrift «Mietrecht und Wohnungswirtschaft» berichtet.
In dem verhandelten Fall wollte ein Mieter eine Satellitenschüssel installieren, obwohl in dem Haus ein Kabelanschluss verfügbar war. Der Vermieter verweigerte dem Mieter daher die Installation der Parabolantenne. Zu Recht: Der Hausanschluss für das Kabelfernsehen befinde sich in diesem Fall zwar im Keller, argumentierten die Richter. Zu diesem habe der Mieter allerdings Zugang. Daher müsse diese Anschlussmöglichkeit auch genutzt werden.
Aktenzeichen: 28 C 1474/09
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