Mittwoch, 8. Februar 2012 13:15 Uhr
Hat ein Hauseigentümer die Pflicht zum Schneeräumen auf Mieter übertragen, haben diese Pflichten und viel Verantwortung. Einmal Schneeräumen reicht dann nicht.
Wenn Mieter die Schnee-Räumpflicht übernommen haben, müssen sie dieser Aufgabe zwischen morgens etwa ab 7.00 Uhr und abends bis etwa 20.00 Uhr nachkommen, erklärt der Mieterverein München. Bei Dauerschneefall müssten Mieter die Räum- und Streuarbeiten während des Tages wiederholen. Wer beruflich verhindert ist, müsse für eine Vertretung sorgen.
Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Bürgersteig, könne dies für den räumpflichtigen Mieter teuer werden, erklärt der Mieterverein. Denn möglicherweise müsse er dann für den Schadenersatz aufkommen. Allerdings müsse der Verletzte nachweisen, dass die Verkehrssicherungspflicht tatsächlich verletzt wurde.
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