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Schnee beseitigen
Hauseigentümer müssen dafür sorgen, dass der Gehweg von Eis und Schnee befreit ist. Übernehmen Mieter diese Pflicht, müssen sie bei Dauerschneefall auch mehrmals täglich ran. © dpa

Winterdienst: Mieter müssen öfters Schnee schippen

Mittwoch, 8. Februar 2012 13:15 Uhr

Hat ein Hauseigentümer die Pflicht zum Schneeräumen auf Mieter übertragen, haben diese Pflichten und viel Verantwortung. Einmal Schneeräumen reicht dann nicht.

Wenn Mieter die Schnee-Räumpflicht übernommen haben, müssen sie dieser Aufgabe zwischen morgens etwa ab 7.00 Uhr und abends bis etwa 20.00 Uhr nachkommen, erklärt der Mieterverein München. Bei Dauerschneefall müssten Mieter die Räum- und Streuarbeiten während des Tages wiederholen. Wer beruflich verhindert ist, müsse für eine Vertretung sorgen.

Wessen Versicherung haftet?

Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Bürgersteig, könne dies für den räumpflichtigen Mieter teuer werden, erklärt der Mieterverein. Denn möglicherweise müsse er dann für den Schadenersatz aufkommen. Allerdings müsse der Verletzte nachweisen, dass die Verkehrssicherungspflicht tatsächlich verletzt wurde.

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )