Montag, 13. Februar 2012 13:06 Uhr
Stört ein Mieter durch permanenten Lärm den Hausfrieden, bekommt er mehr als nur Ärger mit den Nachbarn.
Der Vermieter darf einen zu lauten Mieter zur Kasse bitten. Denn durch den permanenten Lärm verletzt er seine Pflicht, den Hausfrieden nicht zu stören. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen, wie die «Neue juristische Wochenschrift» berichtet.
In dem Fall mussten sich ein Vermieter und dessen Mieter mit einem Mitbewohner herumärgern, der immer wieder zu laut war. Er störte den Hausfrieden über einen längeren Zeitraum durch laute Musik, Trommeleinlagen gegen Wände und Heizkörper und Geschrei zur Nachtzeit. Baten Nachbarn um Rücksicht, wurden sie wüst beschimpft. Die betroffenen Mitbewohner kürzten darauf hin die Miete. Diesen Ausfall wollte der betroffene Vermieter von dem Störenfried zurück.
Zu Recht, wie die Richter befanden. Denn der Beklagte habe die Pflicht verletzt, den Hausfrieden nicht zu stören. Diese Pflicht ergebe sich aus dem Mietverhältnis. Dem Vermieter sei dadurch ein Schaden entstanden, denn die übrigen Mieter waren berechtigt, ihre Miete zu kürzen.
Aktenzeichen: 17 C 0105/10
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