Freitag, 23. März 2012 13:11 Uhr
Normalerweise müssen Mieter von Dachwohnungen den Schnee auf ihrer Terrasse nicht selbst räumen- es sein denn, Verträge regeln dies anders.
Mieter müssen nicht den Schnee auf der Dachterrasse räumen. Der Vermieter könne nicht ohne weiteres verlangen, dass Mieter die Schneeschaufel in die Hand nehmen, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Die Ausnahme: Es ist anders im Mietvertrag geregelt. Auch vom Dach müssten die betroffenen Mieter den Schnee nicht beseitigen.
Allerdings darf der Mieter auch nicht verhindern, dass der Schnee beseitigt wird. Wird etwa die Schneelast zu groß, müsse er dem Räumdienst Zutritt in seine Wohnung ermöglichen, erklärt Ropertz. «Denn in diesem Fall gilt dasselbe wie in anderen Gefahrensituationen auch.»
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