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Strapsen
Frauen Beine in Strapsen © KENCKOphotography/ Fotolia.com

Sex-Betrieb im Haus muss geduldet werden

Mittwoch, 1. Februar 2012 14:09 Uhr

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Eigentumswohnung gekauft und nun eröffnet in dem Haus ein Sex-Betrieb. Den Gang vor Gericht können Sie sich sparen.

Die Mitbewohner einer Eigentumsanlage müssen ein erotisches Massagestudio in einer der Wohnungen dulden. Das entschied das Amtsgericht Wiesbaden in einem am 1. Februar 2012 bekannt gewordenen Urteil.

Nach Auffassung des Gerichts spielt es keine Rolle, dass «Bevölkerungskreise» mit einer solchen Tätigkeit ein soziales Unwerturteil verbinden würden.

Prostitution ist nicht per se sittenwidrig

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage von Wohnungseigentümern ab. Sie hatten sich dagegen gewandt, dass in einer der Wohnungen ein erotisches Massagestudio betrieben wird. Sie fürchteten einen Wertverlust der Immobilie.

Das Amtsgericht stellte aber vielmehr darauf ab, dass Prostitution nicht strafbar und auch nicht per se sittenwidrig sei. Daher handele es sich bei dem Betrieb des Massagestudios um eine rechtlich zulässige Betätigung. Für einen Unterlassungsanspruch der übrigen Eigentümer gebe es daher keine rechtliche Grundlage.

(Aktenzeichen: 92 C 5055/10)

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )