Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Eigentumswohnung gekauft und nun eröffnet in dem Haus ein Sex-Betrieb. Den Gang vor Gericht können Sie sich sparen.
Frauen Beine in Strapsen
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Die Mitbewohner einer Eigentumsanlage müssen ein erotisches Massagestudio in einer der Wohnungen dulden. Das entschied das Amtsgericht Wiesbaden in einem am 1. Februar 2012 bekannt gewordenen Urteil.
Nach Auffassung des Gerichts spielt es keine Rolle, dass «Bevölkerungskreise» mit einer solchen Tätigkeit ein soziales Unwerturteil verbinden würden.