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Prenzlauer Berg in Berlin
Im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg sitzen junge Leute vor einer Kneipe und genießen den lauen Sommerabend. Die Mieter im Haus freut das nur bedingt. © picture alliance / dpa

Kneipenlärm ab 22 Uhr muss nicht hingenommen werden

Donnerstag, 19. Januar 2012 10:35 Uhr

Immer wieder Streitpunkt in Berlin: Gäste von Diskotheken und Bars lärmen abends vor dem Haus. Wie Mieter sich dagegen wehren können.

Diskotheken und Bars sind verpflichtet, die allgemeinen Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr einzuhalten. Die übrigen Mieter im Haus müssen in dieser Zeit dröhnende Musik, Grölen und Poltern nicht hinnehmen.

Richtwert: 30 Dezibel

Wer in ein Haus mit einer Gaststätte einziehe, müsse allerdings damit rechnen, dass keine völlige Stille herrsche, erklärt Siegmund Chychla vom Mieterverein Hamburg. Dennoch dürften Geräusche ab 22.00 Uhr nicht über Zimmerlautstärke hinausgehen, wobei 30 Dezibel der Richtwert sei.

Im Ernstfall: Polizei und Ordnungsamt rufen

Gehe es in und vor der Gaststätte in der Nacht hoch her, könnten Mieter die Polizei rufen. Bei erheblichen Lärmbelästigungen sollten sie sich zudem an das Ordnungsamt wenden. Es könne eingreifen, denn eine Gaststätte erhalte nur eine Betriebserlaubnis, wenn sie die Vorgaben zum Lärm- und Schallschutz erfüllt.

Vermieter mit Mietminderung drohen

Zudem sollte der Vermieter bei anhaltenden Störungen schriftlich aufgefordert werden, für Ruhe zu sorgen. Gleichzeitig sollten sich die Mieter in dem Schreiben vorbehalten, die Miete zu mindern. Die Höhe hänge von der Stärke der Beeinträchtigung ab.

Lärmprotokoll mit Zeugen aufschreiben

Hilfreich sei in jedem Falle ein Lärmprotokoll, in dem Mieter das Datum, die Uhrzeit und die Dauer des Lärms aufschreiben. Es werde noch aussagekräftiger, wenn Zeugen die Angaben bestätigten.

Quelle: dpa
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