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Mietvertrag
Für Mieter und Vermieter gelten unterschiedlich lange Kündigungsfristen, wenn sie das Mietverhältnis beenden wollen. © dpa

Kündigungsfristen: Was gilt für Mieter und Vermieter?

Montag, 17. Oktober 2011 17:33 Uhr

Für Mieter und Vermieter gelten unterschiedlich lange Kündigungsfristen, wenn sie das Mietverhältnis beenden wollen.

Kündigungsfristen für Mieter

Mieter können einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Auf die Wohndauer kommt es nicht an.

Kündigungsfristen für Vermieter

Mietdauer bis fünf Jahre:
Für Vermieter gelten gestaffelte Kündigungsfristen: Bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren können auch Vermieter mit einer Frist von drei Monate kündigen, wenn sie einen Grund haben.

Mietdauer länger als fünf Jahre
Dauert das Mietverhältnis länger als fünf Jahre, beträgt ihre Kündigungsfrist sechs Monate, und wohnt der Mieter schon länger als acht Jahre in der Wohnung, gilt eine Kündigungsfrist von neun Monaten.

Regelung aus alten Mietverträgen

In alten, bis Herbst 2001 abgeschlossenen Mietverträgen, steht oft, dass nach zehn Jahren Mietzeit eine zwölfmonatige Kündigungsfrist durch den Vermieter einzuhalten ist. Diese Regelung ist auch heute noch wirksam. Der Vermieter muss sich an diese vertragliche Regelung halten. Für den Mieter gilt eine entsprechende Vertragsregelung heute nicht mehr.

Quelle: dpa
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