Montag, 17. Oktober 2011 17:33 Uhr
Für Mieter und Vermieter gelten unterschiedlich lange Kündigungsfristen, wenn sie das Mietverhältnis beenden wollen.
Mieter können einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Auf die Wohndauer kommt es nicht an.
Mietdauer bis fünf Jahre:
Für Vermieter gelten gestaffelte Kündigungsfristen: Bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren können auch Vermieter mit einer Frist von drei Monate kündigen, wenn sie einen Grund haben.
Mietdauer länger als fünf Jahre
Dauert das Mietverhältnis länger als fünf Jahre, beträgt ihre Kündigungsfrist sechs Monate, und wohnt der Mieter schon länger als acht Jahre in der Wohnung, gilt eine Kündigungsfrist von neun Monaten.
In alten, bis Herbst 2001 abgeschlossenen Mietverträgen, steht oft, dass nach zehn Jahren Mietzeit eine zwölfmonatige Kündigungsfrist durch den Vermieter einzuhalten ist. Diese Regelung ist auch heute noch wirksam. Der Vermieter muss sich an diese vertragliche Regelung halten. Für den Mieter gilt eine entsprechende Vertragsregelung heute nicht mehr.
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