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Symbolbild Nebenkostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung muss für Mieter nachvollziehbar sein. © dpa

Betriebskostenabrechnung muss verständlich sein

Montag, 10. Oktober 2011 15:33 Uhr

Wenn eine Betriebskostenabrechnung unverständlich ist, müssen Mieter unter Umständen keine Nachzahlungen leisten.

Umfasst die Betriebskostenabrechnung mehr als 80 Seiten, ist sie nicht mehr nachvollziehbar. Dann müssen Nachforderungen nicht gezahlt werden, entschied das Amtsgericht Köln in einem Urteil. Das teilte der Deutsche Mieterbund in Berlin mit.

Prüfung der Abrechnung muss zumutbar sein

In dem Fall hatte ein Vermieter eine umfangreiche Betriebskostenabrechnung verfasst. Darin standen Informationen zu Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten, diverse Abrechnungen und Zahlungsaufstellungen. Außerdem gab es Erläuterungen der einzelnen Betriebskostenarten und deren Umlageschlüssel, Flächenaufstellungen, Informationen zu Heizkreisläufen, zu unterschiedlichsten Personalkosten oder zu diversen Ausmaßen.

Die geforderte Nachzahlung in Höhe von fast 767 Euro mussten die Mieter nicht zahlen. Das Gericht wertete die lange Abrechnung als Buch. Eine Prüfung der Aufstellungen zu den Betriebskosten sei einem durchschnittlichen Mieter nicht zuzumuten. Nur bei einer nachvollziehbaren Nebenkostenabrechnung habe der Vermieter begründeten Anspruch auf Nachforderungen.

Aktenzeichen: 219 C 302/08

Quelle: dpa
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